Bis zu € 6.000,-*
staatliche Förderung für Ihr neues Elektro- oder Hybridfahrzeug sichern

Die Bundesregierung fördert rückwirkend zum 01.01.2026 den Kauf und das Leasing neuer Elektro- und Hybridfahrzeuge. Privatkunden können dabei von attraktiven Zuschüssen von bis zu 6.000 € profitieren.
Gerne informieren wir Sie über die grundsätzlichen Förderbedingungen und Voraussetzungen.

Förderbedingungen und -konditionen*

Um den Umstieg auf nachhaltige Mobilität attraktiver zu gestalten, fördert die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2026 den Kauf und das Leasing von neuen Elektro- und Hybridfahrzeugen. Die nachstehenden Informationen geben einen Überblick über die geltenden Voraussetzungen und Förderhöhen.


Förderbedingungen

  • Förderberechtigt sind ausschließlich Privatkunden, die ihr Fahrzeug nach dem 01.01.2026 erstmals neu zulassen

  • Die Förderanträge können voraussichtlich ab Mai 2026 rückwirkend online gestellt werden
  • Die Förderung gilt nur für den Kauf oder das Leasing eines erstmals in Deutschland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1
  • Förderfähig sind Fahrzeuge mit:
    • rein batterieelektrischem Antrieb (BEV)
    • batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender (REEV)
    • Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)
  • REEV- und PHEV-Fahrzeuge müssen klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen:
    • maximal 60 g CO₂/km oder
    • mindestens 80 km elektrische Reichweite
  • Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen darf 80.000 € nicht überschreiten
  • Für bis zu zwei Kinder erhöht sich diese Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind

Förderkonditionen

  • 3.000 € Basisförderung für reine Elektrofahrzeuge (BEV)

  • 1.500 € Basisförderung für Fahrzeuge mit Range-Extender (REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (PHEV)

  • Zusätzlicher Kinderbonus von 500 € pro Kind (maximal 1.000 €)

  • Zusätzlicher Einkommensbonus:

    • 1.000 € bei einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von 45.001 € bis 60.000 €

    • 2.000 € bei einem zu versteuernden Jahreshaushaltseinkommen von bis zu 45.000 €

  • Maximale Förderung: bis zu 6.000 €*

FAQ zur E-Auto-Förderung

Weitere verbindliche Informationen zur staatlichen E-Auto-Förderung für Elektro- und Hybridfahrzeuge finden Sie auf der offiziellen Website des Bundesumweltministeriums.

Weiter zum Bundesministerium

*Die dargestellten Informationen zur staatlichen E-Auto-Förderung dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung. Eine Beratung, Prüfung der Fördervoraussetzungen, Antragstellung oder Haftung durch das Autohaus erfolgt nicht. Die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung der Förderung liegen ausschließlich in der Verantwortung des Kunden sowie der zuständigen Förderstelle. Maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen des Bundesumweltministeriums. Stand: 19.01.2026.